foobar schrieb am 10.01.2017 19:46:
Es kommt darauf an, wie man die Umstellung vornimmt. Wenn die neue Regelung nur für neue Beamte gilt, dann bleiben die "Altfälle" in der privaten Versicherung, wo sie die Rückstellungen aufbrauchen, während die neuen Beamten in der gesetzlichen Versicherung landen.
Bislang kam doch noch bei allem, was Bertelsmann angefasst hat, Gülle hintenraus -- und zwar mit System: Es wurde stets immer das staatliche System zugunsten eines Eliteverbunds geschwächt.
Insofern glaube ich nicht an diese von Dir beschriebene vernünftige Regelung.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (10.01.2017 20:10).