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  • foobar

mehr als 1000 Beiträge seit 10.01.2000

Re: Yep, und einen angemessenen Selbstbehalt für eindeutig Selbstverschuldetes

Wer legt fest, was selbstverschuldet ist oder nicht? Soll der Arzt dann Richter spielen? Ist z.B. ein Selbstmordversuch selbstverschuldet? Oder eine Krankheit, die nicht darunter fällt? Ist ein Radunfall selbstverschuldet? Oder ein Skiunfall? Oder zählt der Skiunfall als selbstverschuldet, der Radunfall aber nicht, weil Radfahren als Alternative zum Pkw zählt, Skifahren aber nicht? Oder zählt ein Radunfall nur dann als selbstverschuldet, wenn er auf der Straße stattfindet? Läßt man dann Leute bei selbstverschuldeten Unfällen sterben, weil sie den Selbstbehalt nicht zahlen können?

In die Schuldfrage sollte man besser nicht einsteigen, das führt nicht weiter und bringt nur viel Unsicherheit. Die Gerichtsverfahren zur Klärung dürften die möglichen Einsparungen unterm Strich auffressen.

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