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  • esper2k5

54 Beiträge seit 04.11.2004

Doch nicht die Nationalhymne

Was sich lange gehalten hat - nein, wird nicht mehr gut, sondern
setzt sich
fort.

> "Die CD erscheint in einer Auflage von 200.000 Exemplaren und enthält neben einschlägigem Liedgut eine Aufnahme der Nationalhymne "mit allen drei Strophen"."

Leider besteht immernoch der irrglaube bei vielen Deutschen alle drei
Strophen
des Deutschlandliedes wäre unsere "Nationalhymne". Dem ist aber nicht
so.
Ausschliesslich die dritte Strophe des Deutschlandliedes ist im
Grundgesetz
fest als deutsche Nationalhymne verankert.

Aufgrund des Missbrauchs der ersten beiden Strophen im dritten Reich
und des
möglichen missverständnisses der ersten beiden Strophen wurde diese
nicht
mitgenommen.
Das singen des Deutschlandliedes (also aller drei Strophen) ist aber
weder
ein Vergehen noch ein Verbrechen oder Ordnungswidrigkeit und somit
auch
nicht Strafbar.

MfG, der esper2k5

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