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  • leider bereits

228 Beiträge seit 29.05.2005

kann sein

leghorn schrieb am 22. Juni 2005 19:57

> es billigend in Kauf das Menschen verletzt oder getötet werden.
> Betrachtet man dieses mal aus der Sicht der Taten und stellt die
> politische Motivation in den Hintergrund, gehört der eine wie der
> andere vor Gericht. Es kann nicht sein, das die eine Gruppe wegen
> Körperverletzung, Totschlag und Mord an den Pranger gestellt wird,
> während diejenige die anprangern auf ihre Art und Weise sich nicht
> besser verhalten.

Ja,die politische Motivation sollte beim Strafmass keine Rolle
spielen.
Mit einem links-rechts-Vergleich wird man letztendlich wohl oder übel
warten müssen,bis es entsprechende Totschlag- und Mordopfer linker
Gewalt gibt.

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