Wenn ich rechtlich nicht ganz falsch liege, ist halt nicht mein Fachgebiet, dann gibt es die Unterscheidung zwischen den Weihnachtsmärkten und den Wintermärkten nur aufgrund der möglichen Öffnungszeiten und Regelungen in Bezug auf Verordnungen der Länder und Gemeinden und ggf. der GewO.
Denn ein Weihnachtsmarkt finden nur innerhalb der Adventszeit statt und ein sog. Wintermarkt kann auch außerhalb der Adventzeit stattfinden bzw. von Anfang Dezember bis einschließlich Januar.