Nö Betriebsrente kann man festlegen wie man will.
Davon steht aber nichts im Geschäftsbericht.
Natürlich steht im Geschäftsbericht nicht wie die Betriebsrente vereinbart wurde - das hat da ja auch nix zu suchen.
Da steht, wie groß der Aufwand für die Rückstellungen/Einzahlungen für Pensionszusagen ist
Ja natürlich - das gehört ja auch in einen Geschäftsbericht.
Spätestens bei der Steuererklärung gilt hier sicher nicht mehr "wie man will", sondern ein plausibler Bezug zu den - natürlich frei vereinbarten - Betriebsrenten.
Oh Gott- ja natürlich must du deine Betriebsrente versteuern. Aber da ist es total egal wie der Betrieb die vereinbart hat - also ob du die sofort bekommst, mit 55 oder 67 - ob die dir die auf einmal auszahlen lassen kannst, oder eben wie eine normale Rente monatlich usw usw usw