Für den Staat ist jede Form der Gewinnerzielung gesetzlich ausformbar, solange die Abschöpfung der finanziellen Gewinne über das Finanzamt gewährleistet werden kann, somit der Staat als solches beteiligt wird.
Da der Staat am eigentlichen Akt nicht teilnehmen kann, also in der Anbahnung, der Verhandlung, und dem Vollzug, muß eine Möglichkeit gefunden werden, für alle 3 Seiten eine einfache Möglichkeit zu finden, das eigentliche Geschäft nicht zu behindern, aber den Staat seinen Anteil zukommen zu lassen.
Ein Vorschlag wäre die Einführung eine stückelbare Vollzugskarte, der vom Freier bei den staatlichen Stellen gekauft werden kann - heute natürlich digital gestaltet -, und ihm die zeitbegrenzte und/oder tätigkeitsbezogene Aufsuchungen eines Dienstleister gestattet. Dieser wiederum kann den Vollzugschein annehmen, ablehnen oder je nach Schwierigkeitsgrad der zu erfüllende Aufgabe eine Verminderung oder mehre Vollzugsscheine verlangen.
Nach dem Abschluss der Vollzugs kann der Dienstleister die gesammelten Vollzugsscheine bei den staatlichen Stellen eintauschen gegen Bargeld/Buchgeld.
Vorteil des Systems: Der Freier bezahlt schon mit dem Erwerb des Vollzugscheins die Steuern und Abgaben. Diese werden nicht vom Staat bei dem Dienstleister eingefordert, sondern direkt vom Freier bezahlt.
Der Vollzugsschein ist neutral, bleiben für den Staat ebenfalls neutral und lassen keine Rückschlüsse von Vorlieben und erbrachten Dienstleistungen zu.
Damit das System sich durchsetzt, kann der Staat über sogenannte Testfreier versuchen, die Dienstleister mittels Bargeld oder sonstigen Naturalien zu verleiten, das Vollzugscheinsystem zu umgehen. Eine Umgehung sollte dann natürlich strafbewehrt sein.
Eine weitere Möglichkeit wäre für den Freier oder Dienstleister, den jeweils anderen zu melden, der/die sich dem Vollzugsscheinsystem entziehen wollen. Als Belohnung für die Melder wäre dann die kostenlose Ausgabe weiterer Vollzugsscheine ein Anreiz, hier auf die Einhaltung des Systems zu achten.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (13.09.2023 19:45).