ADie schrieb am 13.09.2023 18:18:
Könnte man den Kauf von Sex nicht nur dann strafbewehren, wenn die sexuelle Dienstleistung bei nicht registrierten Prostituierten eingekauft wird?
Gegenvorschlag. Könnte der Kauf von Sex nicht nur dann straffrei sein, wenn der Freier beim Ordnungsamt unter Vorlage eines polizeilichen Fuehrungszeugnisses registriert ist? Interessierte (z.B. Personen die an derselben Wohnadresse wie der Freier angemeldet sind) haetten unbuerokratischen und freien Zugang zur dieser Information.