https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__47.html
Hier im besonderen Abs. 1.2 und 1.3
Mich würde jetzt mal interessieren, wer für die Visaerteilung von Navalny und seinem Team verantwortlich ist.
Mich würde auch interessieren, ob und wenn ja, welche deutschen Behörden Kenntnis von den Tätigkeiten Navalnys und dessen Teams auf deutschen Boden hatten.
Gab es auf Veranlassung deutscher Behörden für Navalny Personenschutz durch staatliche Kräfte im Zeitraum Dezember/Januar?
Wurde Navalny während seines Aufenthaltes in Deutschland nachrichtendienstlich überwacht?
Wenn ja, gibt es Erkenntnisse über Kontakte Navalnys während seines Aufenthaltes zu Nachrichtendiensten von Drittstaaten?
Nicht falsch verstehen, Antworten werde ich kaum bekommen, aber es gibt ja noch Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag.