Georg Meier schrieb am 20.06.2022 08:07:
Ob und wieviel ich rt gelesen habe und wie ich zu rt stehe ist vollkommen irrelevant.
Wer Meinungs- und Pressefreiheit als Wert anerkennt, muß auch rt seine Existenzberechtigung zugestehen.
Im Falle der BILD und anderer Springer-Medien geht das ja auch.
Jau.
Im Sinne der "Dummen- und Volltrottel-Gleichberechtigung" sicherlich.
"Nur leider" gelten auch für russische "Propaganda-Kasper-Kanäle" die selben "kleinlichen Bürokratenregeln", wie für alle anderen.
Nennt sich: "Rundfunkgesetz".
Aber, OK, da ist der PUTLERFUNK sicher "offensichtlich diskriminiert" worden:
Es gab die Antragsformulare wohl nicht in "kyrillischer Schrift". m(
So what?