Natürlich gehören Verbrechen vor Gericht. Immer. Es sei denn, eine Verjährung steht dagegen, was in Deutschland bei Mord aber nicht mehr der Fall ist.
Natürlich gehört ein ordentlicher Prozess her. Er sollte vor allem der Aufklärung dienen.
Von dem Gericht muss eine faire Verhandlung eingefordert werden. Fairness bedeutet in solchen Fällen auch, dass das Alter zur Tatzeit, genau wie das heutige Alter zur Urteilsfindung herangezogen wird. Insbesondere aber auch, welcher Propaganda und welcher gesellschaftlicher Weltsicht die damals Jugendliche ausgesetzt war.
Deshalb: Eine Verhandlung ja, eine Verurteilung auch ja, doch eine Bestrafung soll nicht mehr ausgesprochen werden.