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  • Mathematiker

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2014

Eine 96-jährige nach Jugendstrafrecht angeklagt

Wofür war noch einmal das Jugendstrafrecht?
Naja, die Intention war dabei die Brücksichtigung, dass Jugendliche oft die Folgen iher Taten noch nicht so überblicken können, bzw. man es dort mit Menschen zu tun hat, die sich auch noch nicht so ganz der Tragweite und Handlungsalternativen bewusst sind.
Vor allen Dingen steht hierbei auch weniger die Strafe und "Gerechtigkeit", sondern die Rehabilitation im Vordergrund.
Bei einer 96-Jährigen? Ein skurriler Ansatz. Die Frau ändert sich nicht mehr. Entweder hat sie ihre Tat schon bereut oder anderweitig ihren Frieden damit gemacht.

Vor einem ordentlichen Gericht haben Angeklagte auch das Recht auf eine Verteidigung und z.B. auch Entlastungszeugen aufzurufen.
Die sind aber schon alle lange tot.
War sie eine aktive Täterin oder hätte sie durch verweigerung ihrer Mitarbeit irgendetwas ändern können? Nein, sie war nur die kleine Stenotypistin, die zum Diktat gerufen wurde.
Hätte sie denn nicht die Polizei rufen können, um das Morden zu verhindern?
Im Dritten Reich? Ein guter Witz.
Im realen Leben, als bei einer vergleichbaren aktuellen Straftat, ist ihre Tatbeteiligung so gering, dass niemand sie auf die Anklage gesetzt hätte.
Aber hier geht es ja um "Gerechtigkeit".

Bei dem ganzen Thema Drittes Reich läßt sich nur sagen: Je jünger das Geburtsdatum, desto größer die Widerstandskämpfer und Helden gegen das Dritte Reich.
Gerade in der Endphase des Dritten Reichs war ein Menschenleben nicht sonderlich viel wert. Ich möchte da Mal unsere Pantoffelhelden erleben, wie sie die Brocken hinwerfen und einfach nachhause gehen wollen.

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