fensterfisch schrieb am 02.10.2021 13:12:
Ich sehe aber irgendwie nicht, wie man aus einer Tätigkeit als Sekretärin eine Beihilfe zum Massenmord ableiten kann. Hätte die angebliche Täterin dafür nicht einen Entscheidungsspielraum haben müssen?
Der Bundesgerichtshof hat die Kriterien 2016 gelockert, als er die Verurteilung von Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord bestätigte und eine Revision ablehnte. Gröning ("Buchhalter von Auschwitz") war in der Eigentumsverwaltung des KZs tätig, konkrete Straftaten konnten ihm nicht nachgewiesen werden.
Das hat die Staatsanwaltschaft angespornt, auch andere Greise wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht zu stellen, denen man außer ihrer Anwesenheit im KZ nichts vorwerfen konnte.
Für die Experten der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg ist die Ende November gesprochene Gröning-Entscheidung des Bundesgerichtshofs ein neuer Weckruf. „Weil wir jetzt wissen, dass auch Auschwitz-Wachleute wie Oskar Gröning mitverantwortlich sind am damaligen Massenmord, suchen wir weiter nach ähnlichen systematischen Tötungen in anderen Konzentrationslagern“, sagte der Leiter der Ermittlungsbehörde, Jens Rommel. Mit der höchstrichterlichen Entscheidung „wäre es absurd, heute an eine Schließung unserer Behörde auch nur zu denken“, betonte der 44-Jährige.
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Die Zentralstelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen hat weitere ehemalige KZ-Wachleute im Visier. Laut Rommel wird Beihilfe zum Mord in den Lagern Bergen-Belsen, Neuengamme, Ravensbrück, Buchenwald und Mittelbau-Dora geprüft. Fortgesetzt werden auch Vorermittlungen zu ehemaligen Auschwitz-Wachmännern.
https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.nazi-jaeger-rommel.f12691cc-a883-4ddc-b814-6939aa01123c.html
Und weil ihnen anscheinend die Wachleute ausgehen - jetzt im Okober beginnt noch ein Prozess gegen einen 100-jährigen Wachmann - nimmt man sich nun offenbar das Zivilpersonal vor.