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  • Lasse Reden

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Re: Jein

Tebart schrieb am 02.10.2021 15:19:

Meiner Meinung nach hat Nowack Recht und die Spruchpraxis zur Tatbeteiligung an NS-Verbrechen wurde 2010 mit dem Verfahren gegen Demjanjuk revidiert

Jein. Demjanjuk war der erste Versuch, aber das Urteil wurde nie rechtkräftig. Erst 2016 bei Gröning kam die Bestätigung durch en BGH:

Jahrzehntelang wurden am Holocaust Beteiligte nicht zur Verantwortung gezogen, wenn nicht nachgewiesen werden könnte, dass sie selbst getötet hatten. Eine Wende leitete erst 2011 das Urteil gegen den früheren Sobibor-Aufseher John Demjanjuk ein. Dessen Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord an 28.000 Juden wurde jedoch nie rechtskräftig, da Demjanjuk vorher in einem Pflegeheim starb.

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/oskar-groening-bgh-bestaetigt-urteil-a-1123361.html

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