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  • Rudolfine

908 Beiträge seit 19.03.2020

Re: Das Mädchen war bei der Machtübernahme 8 Jahre alt,

Diese inzwischen 96 jährige Frau war mit 18 oder höchstens 21 jahren Tippse in einem KZ.

Deswegen wird gegen sie nach dem Jugendstrafrecht verhandelt.

Genau danach sieht es nach dem derzeitigem Stand aus. Und weil es danach aussieht, war es, wenn es vorher schon bekannt war, auch ein Fehler, dass es nicht "spätestens in den 70iger Jahren" passiert ist.

76 Jahre nach dem unsäglichen Geschehen sollte man diese Person, die wohl Todeslisten schrieb, ruhig ignorieren können.

Nein, hätte man nicht. Denn es war ein Fehler es zu tun und wenn diese Person Todeslisten schrieb, dann muss sie dafür belangt werden! Das Alter der Person oder die Dauer zwischen Verbrechen und Anklage ist keine Entschuldigung.

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