Wutschkow schrieb am 02.10.2021 07:43:
Ostblock schrieb am 02.10.2021 04:58:
Aber sie hätte Gelegenheit am Ende ihre Lebens wahrheitsgemäß Zeugnis abzulegen. Daß viele damals verstrickt waren, vor allem so junge Leute wie die Angeklagte, ist ja klar. Aber man kann auch von einer 96-jährigen heute verlangen, daß sie berichtet und zum NS-Verbrechen Stellung nimmt.
Hast Du den Artikel eigentlich gelesen? Sie hat bereits in den 1950ern vor einem Gericht ausführlich zu Ihrer Tätigkeit in Stutthof ausgesagt. Meinst Du wirklich, dass sie dem 70 Jahre später noch substantielles hinzufügen kann?
Sie kann es sogar widerrufen. Ist auch ihr gutes Recht.
Man muss sich allerdings mal fragen was in den 50ern vor Gericht da gelaufen ist. Wäre sie Angeklagte gewesen - dann wäre das jetzige Verfahren nicht möglich.
Aber auch als Zeugin hatte sie das Recht die Aussage zu verweigern wenn sie sich selbst belastet. Darauf müsste sie jeder Richter damals hingewiesen haben, insbesondere nochmals wenn sie sich selbst belastet.
Wenn das nicht geschehen ist, ist das dann nicht eine Form der Zusage das sie nicht verfolgt wird? Und bricht der deutsche Staat dann diese Zusage nicht mit dem jetzigen Verfahren?
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.10.2021 08:14).