Hallo,
Rudolfine schrieb am 02.10.2021 16:05:
Nein, das ist falsch. Sie, als Person die offensichtlich unter Gerechtigkeit nichts versteht, übertragen dieses Unverständnis auf eine Situation und behaupten einfach, dass Gerechtigkeit Ihre (jedoch ja nicht vorhandene) Definition nur erfüllt, wenn alles wieder wie vorher wird.
Recht, im Sinne von Richtig, hat absolut nichts mit Gerechtigkeit zu tun.
Und da liegt genau das Problem:
Die Rechtprechung und deren Logik hat der Vorredner völlig richtig eingeschätzt.
Im Zivilrecht kann ein Ausgleich, in dem was vorher war, zumindest teilweise hergestellt werden.
Im Strafrecht nur dann, wenn es sich um Raub, Diebstahl oder die sonstige Wegnahme einer Sache ohne Personenschaden geht. Sofern der Täter überhaupt zahlungsfähig ist.
Geht es aber um Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung ist das Strafrecht recht mangelhaft.
Notgedrungen, denn es kann niemals einen Ausgleich zwischen der toten Person und dem, der sie getötet hat, geben.
Allerdings ist der Opferschutz auch da mangelhaft, denn wenn z.B. die Person getötet wird, die den Lebensunterhalt für Frau und Kinder sorgt, wird dem Töter nicht die Last auferlegt, diese Aufgaben nach seiner Haft selbst zu übernehmen.