Rudolfine schrieb am 02.10.2021 20:36:
Das bedeutet jedoch nicht, dass der Versuch Gerechtigkeit herzustellen - und wenn er nur daraus besteht, den Täter vor Gericht für schuldig zu befinden - unnötig und wegen hohen Alters verzichtbar ist. Die Gerechtigkeit besteht in diesem Fall auch darin den Täter so wie andere Täter zu behandeln und über ihn zu urteilen. Und wenn das bedeutet, dass eine 96 jährige Frau verurteilt wird, dann ist auch das Gerechtigkeit, solange das Verfahren frei und der Richter unabhängig ist.
Dieser Versuch, "Gerechtigkeit" herzustellen, verkommt in diesem Fall zur Farce. Die Justiz kann ihr Versagen in den ersten Jahrzehnten nach dem Krieg, als man viele kleinen Mittäter, die selbst gemordet und gefoltert haben, bewusst hat laufen lassen, nicht nachträglich beseitigen. Das ist jetzt, 75 Jahre nach dem Krieg, mit den Mitteln der Justiz nicht mehr möglich, weil Tote nicht mehr vor Gericht gestellt werden können. Und das ist schon gar nicht möglich, indem man sich jetzt an Randfiguren wie dieser Sekretärin abarbeitet, weil es keine noch lebenden tatnäheren Beschuldigten mehr gibt, die man statt dessen vor Gericht stellen kann.