Das ist das oberste Ziel das Strafens. Bei jedem Prozess geht es jedoch nicht vordergründig darum zu strafen, sondern Schuld festzustellen und Gerechtigkeit herzustellen. Es geht also, wie Sie schon richtig erkannt haben, um die persönliche Schuld einer alten Frau.
Die mögliche Strafe bei Feststellung der Schuld ist nur ein Aspekt eines Gerichtsprozesses.
So war es übrigens auch bei allen anderen -im hohen Alter - für schuldig befundenen Verbrechern aus der NS-Zeit. Glauben Sie, dass die JVAs ein Interesse daran haben, 90+ jährige für 15 Jahre einzusperren? Ist es dazu bereits ein einziges Mal gekommen?