… um in verschiedenen Bereichen Interessen durchzusetzen. Dieser Fall ist exemplarisch. Wäre der Fall schon in der frühen Bonner Republik verhandelt worden, es hätte gut sein können daß ein unbehelligter Nazi Richter die Verhandlung geführt hätte. Die frühe Bonner Justiz war durchsetzt von Nazi Richtern die man einfach nicht angeklagt hat.
Aber es gab auch gute Gründe dafür solche Prozesse damals nicht zu führen. Zu dumm wenn die Angeklagten ihre Richter belastet hätten, zu blöd wenn sich angeklagte auf die Ausarbeitung der Nürnberger Rassengesetze eines Herrn Globke berufen hätten. Zu dumm wenn die Angeklagten auf die unbehelligt gebliebenen Euthanasie Ärzte, die mit ihnen Dienst taten, verwiesen hätten.
Beim Prozess um das KZ Mittelbau Dora wurde der KZ Arzt Heinrich Schmidt frei gesprochen - obwohl er dabei war. Übrigens war auch Wernher von Braun dort leitend tätig - von einer Verurteilung hab ich nie was gehört. Schmidt kam sogar noch in einem späteren Majdanek Prozess davon, obwohl ihn 8 ehemalige Häftlinge beschuldigt hatten, bei der Selektion mitgeholfen zu haben, wegen mangelnder Beweise.
In der Bonner Republik wurden nur Leute wegen NS Verbrechen angeklagt die keine wichtigen Leute belasten konnten.