Abgesehen von dem moralischen Aspekt, so hat das Ganze einen gewissen juristischen Beigeschmack, wenn die Anklage sich unter Umständen auf Zeugenaussagen der jetzt Beklagten stützt, die sie vor Jahrzehnten als Zeugin gemacht hat unter der Versicherung, dass sie nicht angeklagt ist und diese Aussagen nicht gegen sie verwendet werden.
"Ihre Wohnadresse war immer bekannt und sie war zu dieser Zeit sogar von einem Gericht befragt worden, wo die Sekretärin ganz offen über ihre "Arbeit" berichtete."
Wenn solche Aussagen jetzt etwa als "Geständnis" gewertet werden, dann krankt das ganze Verfahren daran, dass die Beschuldigte zum gegebenen Zeitpunkt nicht über ihre Rechte vor der Befragung aufgeklärt worden ist, nämlich sich nicht selbst zu belasten.
Es ist zwar wohl so, dass in Deutschland - im Gegensatz zu z.B. den USA - auch illegal erworbene Beweismittel verwertet werden können, aber ein Beigeschmack bleibt bei der Sache.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (03.10.2021 21:44).