Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 ist es das oberste Ziel des Strafens, "die Gesellschaft vor sozialschädlichem Verhalten zu bewahren und die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen".
https://www.bpb.de/izpb/268220/vom-sinn-und-zweck-des-strafens
Es geht ganz im Gegensatz zur Auffassung des Auschwitzkommites bei diesem Prozess nicht um die jahrelang verschleppte, blockierte und totgeschwiegene politische Aufarbeitung sondern um die persönliche Schuld dieser alten Frau.
Kann man also mit einer Strafe für diese Frau "die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens" in Zukunft schützen?