denn wenn die Angeklagte bereits in den 50ern ihre KZ-Tätigkeit vor Gericht zu Protokoll gegeben hat - wahrscheinlich als Zeugin - dann hatte sie ja schon damals das Recht zu Schweigen um sich nicht selbst zu belasten.
Wenn sie damals Angeklagte war - dann wäre das jetzige Verfahren ja garnicht möglich.
Und wenn sie damals anfing sich selbst zu belasten - hätte dann der Richter nicht explizit auf ihr Recht hinweisen müssen?
Wenn das nicht geschehen ist - ist dies dann nicht eine indirekte Zusage des deutschen Staates das sie nicht strafverfolgt wird?
Das wäre dann aber blöde weil der deutsche Staat dann mit diesem Verfahren ja neues Unrecht schaffen würde.
Und jeder Zeuge sollte sich in Zukunft mal ganz genau überlegen was Zusagen von Staatsanwaltschaften und Richtern wert sind.