https://de.wikisource.org/wiki/Strafgesetzbuch_für_das_Deutsche_Reich_(1871)
Der berüchtigte Paragraph 27 besagt dazumals:
"Der Mindestbetrag der Geldstrafe ist bei Verbrechen und Vergehen Ein Thaler, bei Uebertretungen ein Drittheil Thaler."
In der [16. Februar 1924–1. Oktober 1953] gültigen Version, ist das ein bisschen detaillierter ausgeschmückt
https://lexetius.com/StGB/27,5
Beihülfe tritt da einzig bei :
Einundzwanzigster Abschnitt. Begünstigung und Hehlerei.
§. 257.
auf:
"Die Begünstigung ist als Beihülfe zu bestrafen, wenn sie vor Begehung der That zugesagt worden ist. Diese Bestimmung leidet auch auf Angehörige Anwendung. [176]"
Hollywood(?) hat Beihilfe erst am 1. Jan.1975 erfunden
https://lexetius.com/StGB/27