Das Alter wird bei Beantragung eines afghanischen Tazkiras einfach nach persönlicher Angabe und Augenschein eingetragen. Es gibt kein zentrales Geburtenregister und viele Afghanen wissen gar nicht wie alt sie genau sind.
Mal abgesehen davon, daß man ihn gegen geringes Schmiergeld sogar ohne persönliche Anwesenheit bekommt.
Insofern ist die Tatsache, dass die Angeklagten ihre Minderjährigkeit mit einem originalen Ausweis belegen können, nicht höher zu Bewerten als eine eigene Aussage vor Gericht, das man noch Minderjährig ist.