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  • rkinet

mehr als 1000 Beiträge seit 30.08.2000

Anwälte haben immer Akteneinsicht

Die Ermittlungsakten sind den Anwälten immer zugänglich, egal ob den
beschuldigten oder Nebenklägern (da sind auch welche von der VT ETA
mit dabei)

Es wurde auch veröffentlicht und die gigantische Zahl an Zuhörern
vorort und die Übertragung des Prozesses ist ein beispielloses
Element der Offenheit.

Genau deshalb erhalten wir ja auch 'Unschuldsäußerungen' der
Angeklagten, da deren Wirkung nach außen einfach medial 'toll' ist.

Wir werden auch so genügend Details zu den ermittelten abläufen
erhalten, wobei VT-Profis das sicherlich selektiv zurechtstutzen
werden.

Man muß schon ein 'ziemliches Rad ab haben', um einen weltweit
öffentlichen Prozess als inszeniert zu betrachten. Aber paranoide
Wahnvorstellungen gibts überall und die Totalleugnung des
islamistischen Terrors ist nichts Neues.
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