https://www.ffh.de/nachrichten/hessen/mittelhessen/261685-lk-limburg-15-km-radius-teilweise-rechtswidrig.html
Verfügung erklärt nicht klar, was verboten ist
Laut Urteil sei nicht klar und unzweifelhaft erkennbar, was die Regelung für die Betroffenen überhaupt bedeute, welche Aktivitäten verboten seien und was eine "politische Gemeinde" sei. Wie, so fragt das Gericht, sollten die erwähnten 15 Kilometer gemessen werden. Der Landkreis Limburg-Weilburg habe auf jede Erklärung dazu verzichtet. Auch werde der Begriff "tagestouristischer Ausflug" nicht näher erklärt. Was darunter zu verstehen sei, werde in unterschiedlichen Landkreise verschieden aufgefasst.
So ist das wenn Amateure Verfügungen bzw. Verordnungen rausrotzen.
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