fastix schrieb am 11.12.2021 12:49:
schlamutzelnase schrieb am 11.12.2021 12:35:
In der privaten Versicherung ist es ja weit verbreitet, Versicherungsnehmer in Gruppen aufzuteilen (Einstufung in Schadensklassen).
Klingt erst mal gut...
Da läge der Gedanke nahe, dass auch bei der Krankenversicherung in bestimmtem Maße zu tun. Die Gruppe der Geimpften trägt natürlich die Kosten des Impfens
Warum sollten diejenigen, die auch zum Schutz der Ungeimpften beitragen, die Kosten dafür tragen?
und etwaige Behandlungskosten im Falle einer C19-Erkrankung.
Tippfehler? Sollte da nicht „Behandlungskosten im Falle eines Impfschadens“ stehen?
Das wäre übrigens sehr wenig.
Die noch dazu, meinetwegen, aber du schreibst ja selbst, dass es sehr wenig wäre. Grundsätzlich ist es allerdings so, dass lt. IfSG der Staat für Impfschäden aufkommt und nicht die KV. Man müsste also auch noch dieses Gesetz ändern.
Die Gruppe der Ungeimpften wird erst einmal besser gestellt, keine Impfkosten, dafür aber alle Behandlungskosten im Falle einer C19-Erkrankung.
Witzbold. So ein Aufenthalt auf der ITS für COVID-Opfer kostet mal eben bis zu einer halbe Million Euro. Bis April wird es alle Impfgegner erwischt haben. Davon landen dann 6% auf der ITS.
Rechnen wir das mal um, dann dürfen Impfgegner 30.000 Euro „latzen“. Und da sind normale Krankenhausaufenthalte noch nicht drin...Fröhliche Weihnachten!
Ja, ist ja richtig, aber so würde doch ein privater Versicherungsgeber rechnen oder nicht? Vielleicht ist deshalb in Chile, wo ja "Zwangsabgaben" niedrig sind und die Neoliberalen alles auf privat geschoben haben, die Impfquote so hoch (knapp 85% "vollständig").
Worauf beruht deine Kalkulation 30.000 EURO? Man müsste das ja dynamisch gestalten. Letzte Woche haben sich ja ca. 500.000 erstimpfen lassen. Die Gruppe der Ungeimpften wird immer kleiner.