Eine Waffe ist i.d.R. nur ein Werkzeug. Noch dazu meistens mechanisch recht simpel.
Und es gibt die Möglichkeit zum effizienten Selbstschutz auch gegen mehrere Angreifer. Der Rentner, der damals von 3 osteuropäischen bekannten Gewaltkriminellen in seiner Wohnung überfallen wurde war froh über den Besitz dieser simplen technischen Errungenschaft. Der Besitz innerhalb der eigenen 4 Wände ist aus meiner Sicht ein berechtigter Anspruch eines freien, mündigen Bürgers in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. Ich sehe bisher kein Argument, das bei sachlicher Betrachtung dagegen sprechen würde. Über die Voraussetzungen zum Führen von Waffen sollte man Regelungen treffen. Übrigens bis 1972 ging das problemlos, ohne dass unsere Gesellschaft im Chaos versunken wäre und die Schweiz, wie gesagt ....
Was macht man mit so einem Ding?
Man besitzt es und hofft, es niemals einsetzen zu müssen. Es gilt leider auch heute noch die antike Erkenntnis des "si vis pacem, para bellum", der Bereitschaft zum Krieg als Grundlage des Friedens. Und da ist Selbstverteidigung ebenso das Recht des Individuums wie des Kollektivs!;-)