Oh, es gab also in der Schweiz und Westdeutschland bis 1972 mehr durch Schußwaffen in Bürgerhand verhinderte Terroranschläge als Affekttötungen? Das ist ja interessant, die Statistik möchte ich gerne sehen.
Das Verstehen von Aussagen ist nicht jedem in gleichem Maß gegeben, auch die Ausbildung darin wurde wohl nicht jedem in gleichem Maße zuteil. Wenn Sie richtig gelesen (und natürlich verstanden ;-) hätten), dann wüssten Sie dass sich dieses Beispiel auf die lächerliche Behauptung des erhöhten Schusswaffeneinsatzes bei Kneipenauseinandersetzungen im Falle eines liberaleren Waffenrechtes bezieht. Auch geschehen Suizide dann, wenn keine Schusswaffen zur Verfügung sind. Die Mehrzahl davon sogar!
Bei aller Sympathie für unzensierte Foren muss ich doch feststellen, dass die fordende Art, mit der mancher seine Unfähigkeit und sein Unwissen zum Ausdruck bringt etwas ermüdendes hat. Nachhilfeunterricht kann nicht die Hauptaufgabe der Diskussion sein. Die USA war nicht gefragt und ich muss gestehen, dass ich Ihnen in kürze auch keinen Link gefunden habe zu Berichten über palästinensische Attentäter, die von bewaffneten Bürgern gestoppt wurden. Gleichwohl kann ich mich an solche Nachrichten, gerade in Bezug auf Amokfahrten sehr gut erinnern.
Sie sollten auch nicht so auf diesem Punkt herumreiten, es erweckt sonst den Eindruck, dass sie die Dimension des Themas nicht erfasst hätten.
Grundsätzlich geht es erst einmal um legalen Erwerb und Besitz von Scusswaffen. Das Führen von Waffen ist selbstverständlich gesonderter Regelung zu unterwerfen. Wie gesagt, Sie sollten nicht darauf herumreiten. Im Zweifelsfall ist es wohl ausschliesslich ein bewaffneter, der einen Amokläufer in seinem Tun stoppen kann. Ihre gleichzeitige Aufzählung von Taten mit legalen und illegalen Waffen ist etwas fragwürdig, Tatsache ist aber dass der Anteil legaler Waffen an Schusswaffendelikten äußerst gering - im Promillebereich - ist. >http://volkert.caliber-corner.de/2013/04/06/noch-nie-war-es-so-schlimm-wie-heute/
Es ist leicht, kriminell zu werden, wenn man die Konsequenzen zu tragen bereit ist. Sind aber die wenigsten - und das ist gut so.
Von daher ist auch nicht anzunehmen, dass der legale Waffenbesitz solcher Bürger eine Gefahr darstellt.
Beim Kaliber des M 16 haben Sie allerdings Recht - das hab ich mit dem M 1 verwechselt - dennoch ist dieser Aspekt marginal in Bezug auf die Frage, wie solche Waffen hier offensichtlich in Migrantenkreisen verfügbar sind.
Ihre Fakten, auf die Sie sich berufen sind bei näherer Betrachtung eher Pseudofakten ohne substantielle Aussagekraft, so zumindest meine Wahrnehmung. Weder die undifferenzierte Amokliste noch die Suizidzahl in der Schweiz sind hierzu relevaten Aspekte in Anbetracht tatsächlicher Gegebenheiten bewaffneter Gewalt.
Einzig wo Sie faktisch korrekt waren, war die Bezeichnung des Kalibers, worauf Sie sich auch schon als Fachmann bestätigt sahen, nicht? ;-)
Kommen Sie zum Kern: Mit welcher Begründung sollte der Staat das Grundrecht auf Handlungs- und Entscheidungsfreiheit nach Art.2 GG unter Berücksichtigung von Art. 2 GG der Verhältnismäßigkeit einschränken? Erwerb und Besitz einer Waffe fällt darunter. Das Führen von Waffen war und wird immer an bestimmte Voraussetzungen gebunden sein (Waffenschein), die vom Gesetzgeber entsprechend der Erfordernisse festzulegen sind.