HeliosMaximus schrieb am 25.08.2017 23:15:
Doch, sicherlich. Das sind nämlich die Leute, die sich gegenseitig im Suff oder Affekt erschießen, wenn Waffen zur Verfügung stehen. Das kommt dann deutlich häufiger vor als Terroranschläge, und das muß man gegenrechnen, wenn man behauptet, die Bevölkerung schützen zu wollen.
Nun weiss ich ja nicht, wo Sie herkommen, um sich zu solchen Behauptungen hinreißen zu lassen, aber dass dem nicht so ist dürfte doch an Beispielen wie der Schweiz oder Westdeutschland bis 1972 klar widerlegt sein.
Oh, es gab also in der Schweiz und Westdeutschland bis 1972 mehr durch Schußwaffen in Bürgerhand verhinderte Terroranschläge als Affekttötungen? Das ist ja interessant, die Statistik möchte ich gerne sehen.
Das Verstehen von Aussagen ist nicht jedem in gleichem Maß gegeben, auch die Ausbildung darin wurde wohl nicht jedem in gleichem Maße zuteil. Wenn Sie richtig gelesen (und natürlich verstanden ;-) hätten), dann wüssten Sie dass sich dieses Beispiel auf die lächerliche Behauptung des erhöhten Schusswaffeneinsatzes bei Kneipenauseinandersetzungen im Falle eines liberaleren Waffenrechtes bezieht.
Bist du Politiker? Der zentrale Punkt ist klar formuliert, daß sich gegenseitig im Suff oder Affekt erschießen (in welchem Umfang auch immer) deutlich häufiger vorkommt als Terroranschläge. Deine sinnentstellenden Löschungen, mittels derer du dann auf was anderes antworten möchtest, helfen dir dabei auch nicht weiter.
Die USA war nicht gefragt
Doch, von mir. Und du vermeidest das Thema ängstlich - es ist offensichtlich, warum.
und ich muss gestehen, dass ich Ihnen in kürze auch keinen Link gefunden habe zu Berichten über palästinensische Attentäter, die von bewaffneten Bürgern gestoppt wurden
Na sowas! Wie das nur kommt! Es ist sicher eine Verschwörung!
Gleichwohl kann ich mich an solche Nachrichten, gerade in Bezug auf Amokfahrten sehr gut erinnern.
Ich kann mich auch gut an Geschichten über den Weihnachtsmann erinnern.
Sie sollten auch nicht so auf diesem Punkt herumreiten, es erweckt sonst den Eindruck, dass sie die Dimension des Themas nicht erfasst hätten.
Wenn du nicht belegbaren Schwachsinn redest, dann werde ich selbstverständlich auch weiterhin darauf herumreiten, daß du nicht belegbaren Schwachsinn redest. Das kannst du einfach dadurch vermeiden, indem du keinen nicht belegbaren Schwachsinn redest.
Im Zweifelsfall ist es wohl ausschliesslich ein bewaffneter, der einen Amokläufer in seinem Tun stoppen kann.
Und das sind hierzulande typischerweise Polizisten.
Was meinst du übrigens, was passiert, wenn ein legal bewaffneter Bürger legal einen Straftäter umnietet und die Polizei kommt dazu? Genau, der legal bewaffnete Bürger ist dann auch tot. Soll in den USA schon vorgekommen sein.
Ihre gleichzeitige Aufzählung von Taten mit legalen und illegalen Waffen ist etwas fragwürdig, Tatsache ist aber dass der Anteil legaler Waffen an Schusswaffendelikten äußerst gering - im Promillebereich - ist.
Das ist offensichtlich falsch.
https://de.wikipedia.org/wiki/Waffenmissbrauch#Delikte_mit_Schusswaffen
"4 % der beschlagnahmten Schusswaffen wurden von ihrem rechtmäßigen Besitzer zu einer Straftat (meist einer Beziehungstat) benutzt."
Na ja, 40 Promille, könnte man sagen. :)
Es ist leicht, kriminell zu werden, wenn man die Konsequenzen zu tragen bereit ist. Sind aber die wenigsten - und das ist gut so.
Von daher ist auch nicht anzunehmen, dass der legale Waffenbesitz solcher Bürger eine Gefahr darstellt.
Laut den gerade genannten Wikipedia-Zahlen besteht zwischen den Delikten mit legalen und illegalen Waffen ein Faktor von 9-10. Mag ja, sein, daß 10% vergleichweise wenig sind, aber die Gelegenheit für einen Rückgang der Verkehrstoten um 10% würde doch auch niemand verstreichen lassen, oder? Die eh schon illegalen Waffen noch illegaler machen bringt recht offensichtlich nichts, also kann man nur bei den legalen Waffen ansetzen.
Ihre Fakten, auf die Sie sich berufen sind bei näherer Betrachtung eher Pseudofakten ohne substantielle Aussagekraft, so zumindest meine Wahrnehmung. Weder die undifferenzierte Amokliste noch die Suizidzahl in der Schweiz sind hierzu relevaten Aspekte in Anbetracht tatsächlicher Gegebenheiten bewaffneter Gewalt.
Und das ist halt der Fehler: Sie sind relevant, nämlich bei der Beantwortung der Frage, was legale Waffen schaden. Und bei der Beantwortung der Frage, was legale Waffen nützen, hast du bisher gekniffen - recht offensichtlich, weil der Aspekt der Notwehr gegen Amokläufer oder Terroristen eher theoretischer Natur ist und gegenüber dem Mißbrauch legaler Waffen in den Hintergrund tritt.
Kommen Sie zum Kern: Mit welcher Begründung sollte der Staat das Grundrecht auf Handlungs- und Entscheidungsfreiheit nach Art.2 GG unter Berücksichtigung von Art. 2 GG der Verhältnismäßigkeit einschränken?
Mit der gleichen Begründung, mit der auch in der Vergangenheit das Waffenrecht verschärft und der Zugang zu legalen Waffen erschwert wurde. War wohl verfassungsgemäß: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Gesetzesverschärfungen der Vergangenheit sind mir nicht bekannt.
Hanno