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  • HeliosMaximus

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2017

Re: Seid mehreren Jahrzehnten

Bist du Politiker? Der zentrale Punkt ist klar formuliert, daß sich gegenseitig im Suff oder Affekt erschießen...

Das ist eine unbelegte Annahme, die durch die Wirklichkeit nicht bestätigt wird. Weder passiert das in der Schweiz, noch war das so in Westdeutschland vor 1972. Sie erfinden realitätsfremde Szenarien um damit demagogische Behauptungen aufzustellen und ignorieren gleichzeitig die differenzierte Betrachtung, wonach das Führen von Waffen einer gesonderter Regelung bedarf.

Weiterhin sollten Sie sich aber schon bemühen, nicht auf Dingen herumzureiten, die marginal sind, es sei denn, es ist Ihnen wirklich nicht möglich, den Kern der Diskussion zu erfassen. Natürlich kann ich verstehen, wenn Sie in Ermangelung des Blicks für die thematische Gesamtheit versuchen auf "Schwachsinn" herumzureiten, um dieses Defizit zu kaschieren, es langweilt trotzdem. ;-)

Und das sind hierzulande typischerweise Polizisten.

Die in solchen Situationen meist nicht vor Ort ist ...
aber lassen wir das, es scheint die Marginalie zu sein, an der Sie sich festgebissen haben.

Darüber hinaus ist Ihre Liste doch objektiv ein bezüglich des Themas nichtssagendes Sammelsurium ("Schwachsinn" wäre wohl Ihre Bezeichnung dafür), da sie unterschiedliche Gegebenheiten vermischt.

2009 Eislingen - Waffe aus Schützenverein
2009 Schwalmtal - Waffe als Erbstück
2010 Himmelstadt - illegale Waffe
2010 Lörrach - legale Waffe, Schützenverein
2011 Frankfurt - illegale Waffe
2011 Genthin - legale Waffe, Schießstand
2012 Karlsruhe - illegale Waffe

Merken Sie das nicht selbst, oder hat Sie der ideologische Eifer schon so verblendet? :-)
Na ja, mit Ihrem Wikipedia-Wissen können Sie schon auch mal einen Treffer landen, so wie bei der Kaliberbezeichnung, aber ansonsten wird Ihnen das über Ihre Begrenzung kaum hinweghelfen können. Taten mit legalen Schusswaffen an Gewaltdelikten sind weit unter 10 Prozent, nach der genannten Quelle liegen sie im Promillebereich.
Aber wa s interessiert Ihresgleichen solche Tatsachen, nicht? Da würden Sie ja erkennen müssen, dass Ihre Argumentation an sich lächerlich wirkt. Was meinen Sie? :-)
Von daher kann ich verstehen, dass Ihnen das Verständnis für den Freiheitswert und das Recht des Individuums durch die Möglichkeit legalen Waffenbesitzes sich nicht erschließt und Sie einen Schaden für die Gesellschaft behaupten, der hier in keiner Verhältnismäßigkeit steht. Ideologen sind hier geneigt nach Verboten zu schreien, das verwundert nun niemanden.
Es sind nunmal die Anhänger restriktiver, autoritär-bevotmundender Staatsstrukturen, die das Recht des mündigen Bürgers auf freie Entscheidung nicht ertragen können. Als solcher haben Sie sich nun hinreichend dargestellt.
Aus meiner Sicht konnten Sie nicht überzeugend darlegen, warum privater Waffenbesitz in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat (in dem der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt) verboten werden sollte. Vielleicht liegt der Grund ja darin, dass Sie diese Kriterien, die dafür als Mindestvoraussetzung erforderlich bleiben, niemals entsprechen können. :-)

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