Porcupine17 schrieb am 26.12.2019 09:13:
Das ist falsch. Wenn die Bundesrepublik eine Abspaltung von Deutschland (präziser: dem deutschen Reich) war hätte sie nicht der alleinige Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches sein können. Das war sie aber wie gerade von der DDR immer wieder betont wurde.
Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht der Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs sondern Rechtsidentisch mit dem Deutschen Reich.
Das Bundesverfassungsgericht schrieb im Urteil zum Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR:
Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich denZusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt inDeutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings alsGesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondernals Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch"
>http://www.freiheitistselbstbestimmtesleben.de/pdf/2Bvf1-73.pdf
Damit wurde der Weg zur späteren Übernahme der DDR nach Art 23 GG -alte Fassung- offengehalten
>https://www.kas.de/de/web/geschichte-der-cdu/kalender/kalender-detail/-/content/urteil-des-bundesverfassungsgerichts-zum-grundlagenvertrag-zwischen-der-brd-und-der-ddr