Nach deutschem Recht (Recht = Urteile) genügt es unter Umständen,
das eine falsche Tatsache verklausliert behauptet wird. Nähmlich dann,
wenn die Behauptung der falschen Tatsache dazu geeignet ist, den
Rezipienten zu täuschen.
Nach deutschem Recht (Recht = Urteile) genügt es unter Umständen,
das eine falsche Tatsache verklausliert behauptet wird. Nähmlich dann,
wenn die Behauptung der falschen Tatsache dazu geeignet ist, den
Rezipienten zu täuschen.