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Avatar von Torte25
  • Torte25

mehr als 1000 Beiträge seit 14.10.2001

Es geht nicht darum was Putin gesagt hat, sondern darum was der Autor behauptet.

Nach deutschem Recht (Recht = Urteile) genügt es unter Umständen,
das eine falsche Tatsache verklausliert behauptet wird. Nähmlich dann,
wenn die Behauptung der falschen Tatsache dazu geeignet ist, den
Rezipienten zu täuschen.

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