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  • Torte25

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Re: Wann hat Russland die Ost-Ukranie an wen zurückgegeben? §§ 185-187 StGB!

Russischer Hacker schrieb am 26.12.2019 19:08:

Es dürfte schon ziemlich schwierig sein überhaupt einen Journalisten für seine Wortwahl vor Gericht zu zerren. Gilt ja die Presse- und Meinungsfreiheit. Eigentlich dürfen Journalisten alles behaupten was sie wollen, auch wenn es gar nicht stimmt. Der Richter würde eine solche Klage wahrscheinlich gleich von vorne rein zurückweisen.

Nicht unbedingt. Es wird ja unterschieden zwischen Meinung im Allgemeinen
und in der Presse zwischen Nachricht und Kommentar (Meinung).
Als Meinung darf jeder alles im Rahmen der Gesetze verbreiten.
Als Nachricht aber nicht. Ausserdem kann die Presse zu Gegendarstellungen bzw.
Richtigstellungen gezwungen werden.
Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind sämtliche Artikel in den Online Heise Medien
als Nachrichten zu werten.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.12.2019 19:37).

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