Selbst wenn ein Mitglied der NATO den Bündnisfall nach Art. 5 ausruft, so müsste bei uns im Gründungsland erst einmal die Legislative darüber abstimmen, einer Hilfe übwerhaupt nachzukommen, so schreibt es unsere Verfassung vor. Diesbezüglich gibt es keinen Automatismus.
Friedliche Grüße aus Rom.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.09.2022 17:37).