Ein Waffenstillstand wäre gleichfalls Bedingung. Stimmberechtigt wären alle Bewohner der Gebiete, die dort am 23.2.2022 gemeldet waren.
Ansonsten sind Volksabstimmungen selbstverständlich Ausdruck der Volkssouveränität, dem höchsten Grundsatz demokratischer Entscheidungsfindung. Nach dem 1. Weltkrieg gab es in umstrittenen Gebieten gleich 3 vom Völkerbund organisierte Abstimmungen, - in Oberschlesien, in Südkärnten und in Nordschleswig. Sie waren Voraussetzung für die Befriedung der Regionen.