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  • Alex Riemenschneider

mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2019

Re: Wogegen verstößt die Feststellung selektiver Wahrnehmung der Menschenrechte

Steinwein schrieb am Heute, 18:44:

Mein Kommentar, bei dem ich anhand der Aussage des Autors eine selektive Wahrnehmung der Menschenrechte konstatierte, wurde gelöscht, weil er gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hätte.

Welche Nutzungsbedingung ist es denn, die solche Feststellungen verbietet?

Die Nutzungsbedingungen von Heise Online. Diesen hast Du wohl bei der Anmeldung zugestimmt, auch wenn Du Dich jetzt an nichts mehr erinnerst.

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