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  • rebzilla

mehr als 1000 Beiträge seit 28.06.2001

Gemeinsame Rechtsüberzeugung von Kulturstaaten

Das ist das Völkerrecht, die gemeinsame Rechtsüberzeugung der Kulturstaaten.

Deshalb haben sie sich diese gemeinsamen Rechtsüberzeugungen in die nationale Gesetzgebung geschrieben. Damit wurden sie zu originären Völkerrechtssubjekten.

Es müssen aber Kulturstaaten sein, denn nichtzivilisierte Staaten haben mit Völkerrechtssubjekten keinen gemeinsamen Nenner, deswegen fehlt ihnen die gemeinsame Rechtsüberzeugung.

Staaten die von sich aus behaupten, sie wären mehr wert als andere Staaten, oder sie wären irgendwie auserwählt (religiös, ideel, rassisch, politisch ... Gott), stehen entgegen dem Völkerrecht. So kann man sich fragen, ob das Vetorecht einiger Sicherheitsratsmitglieder der UNO dem Völkerrecht entgegenstehen und man deshalb ein "neues Völkerrecht", Ungleiche bzw, Gleichere unter Gleichen statt dem alten Völkerrecht "Gleiche unter Gleichen" Sinn macht, denn das Völkerrecht kennt keine Ungleichheit oder Weltpolizisten oder auserwählte Völker.
Das ist historisch bedingt, so kann man sagen, das der 30 jährige Krieg, und der Westfälische Frieden die Geburtsstunde des Völkerrechts ist. Nach dem Desaster, das Napoleon angerichtet hatte, kam noch der Wiener Kongress hinzu. Die Rechtsüberzeugungen die in diesen Vereinbarungen geschrieben wurden, sind die Grundlage des Völkerrechts. Das was uns als "neu" verkauft wird, ist ein Rückschritt, und kein Fortschritt bzw. Weiterentwicklung.

Sapere aude.

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