Ansicht umschalten
Avatar von HeiWeb
  • HeiWeb

141 Beiträge seit 21.09.2022

Re: Teilmobilisierung betrifft nicht "Reservisten", sondern "Einwohner"

KillingTime schrieb am 22.09.2022 15:45:

s4k3r schrieb am 22.09.2022 15:39:

Menschen, die zu alt oder krank sind, wurden ausdrücklich ausgeklammert (" it says that the only people to which it does not apply are those who are ineligible because of age, sickness, or imprisonment"),
aber eben nicht diejenigen, die bisher noch gar keinen Wehrdienst geleistet haben.

Wer sollte das denn sein, der keinen Wehrdienst geleistet hat? Trotz Wehrpflicht?

Beispiel DDR-Zeit
Wer 18 Monate Grundwehrdienst leistete wurde meist mit 25 oder 26 gezogen. Mit dem Dekret geht es hier aber auch mit 18

Bewerten
- +
Ansicht umschalten