Ändert alles nichts daran, daß die Grenzen der Ukraine international und in bilateralen Verträgen anerkannt sind. Der russische Eroberungskrieg ist und bleibt völkerrechtswidrig. Aber interessant ist es schon, daß du versuchst, zwei der drei im Artikel genannten Kriegsziele zu rechtfertigen. Im OP wurden die noch abgestritten.