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  • Raumflieger

432 Beiträge seit 12.08.2024

Drei der fünf ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates ...

... erkennen laut der u.g. Quelle den Internationalen Strafgerichtshof nicht an, "weil sie Eingriffe in die eigene staatliche Souveränität befürchten". Es handelt sich dabei um die USA, China und Russland.
https://www.bmz.de/de/service/lexikon/internationaler-strafgerichtshof-istgh-14550

Die wichtigsten beiden politischen und wirtschaftlichen Partner der Mongolei sind China und Russland. Jetzt nagelt mich bitte nicht auf diese Einschätzung fest, aber ich kann den mongolischen Präsidenten und seine Entscheidungsträger verstehen, wenn sie auf eine Verhaftung Putins verzichtet haben. Konsequenzen durch den IStGH drohen im Grunde keine und auf dem internationalen Parket ist die Mongolei vermutlich auch eher uninteressant. Wichtigste Bezugspunkte sind China und Russland - und mit beiden möchte es sich die Mongolei nicht verderben.

Nun halte ich den IStGH grundsätzlich für eine gute Sache. Verbrechen gegen die Menschheit gehören geahndet und zwar ohne jede Ausnahme. Die größte Schwächung erfährt der IStGH doch gerade dadurch, dass er nicht anerkannt wird durch die drei genannten Weltsicherheitsratsmitglieder - und die internationale Gemeinschaft nimmt das hin. Man hätte schon vor Jahren etwas in die Wege leiten müssen, schon lange vor 2001, dem "War on Terror", aber hat darauf (bewusst?) verzichtet, u.a. auch, weil die USA kein Interesse daran hatte, dass US-Soldaten vor dem IStGH sich verantworten müssen. Dass Putin also nicht in der Mongolei verhaftet wurde, hat also jahrzehntealte Ursachen.

Tja.
Gesetze, die nicht für jedermann gelten, sind im Zweifel ohne Wirkung.

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