Frank Meise schrieb am 04.09.2024 23:50:
Deutschland hat sich wirtschaftlich ins Schwert geschmissen um den alten Kameraden in der Ukraine zu helfen - man hat sich ja schon mal gut verstanden...
Da kann man aber nicht von der Mongolei erwarten, genau so wenig, wie man von Schland erwarten konnte, Waffen an das von NATO-Staaten völkerrechtswidrig angegriffene Libyen zu liefern.
Aaaah... wieder mal DER Dreh: Indem man die Länder als Mitglieder der NATO definiert möchte man den Endruck erwecken, die NATO habe vermeintlich angegriffen.
Ist ein alter Hut hier. Die Forennutzer sind durchweg versierte Rhetoriker. Sofern Sie sich selbst nicht bloß stellen möchten, verzichten Sie besser auf Rhetorik-Anfänger-Spielchen.
Nebenbei ist weder die Ukraine und schon gar nicht Russland Mitglied beim IStGH. Insofern ist der IStGH offensichtlich unzuständig.
"Unzuständig"? Furchtbar, wenn ausgerechnet solche Leute, die sich als "wir sind das deutsche Volk" usw. definieren, unsere Sprache nicht mal richtig beherrschen.
Putin zu verhaften wäre ein menschenrechtswidriger Willkürakt gewesen, den russischen Präsidenten zu verhaften ein kriegerischer Akt gegen Russland.
Menschenrechtswidrig ist der Raub der ukrainischen Kinder für die der IStGH einen Haftbefehl gegen Putin erließ.
Sie verteidigen im Übrigen einen Mann, der täglich mit Raketen Zivilisten und Kinder in der Ukraine umbringen lässt.