Xergon! schrieb am 05.09.2024 00:14:
Kannst du kurz zusammenfassen, für welcher Verbrechen gegen die Menschheit Putin angeklagt wurde?
Tipp: es ist Krieg, und dort sind Kinder ohne Aufsicht.
Ist das wirklich relevant?
Aufgrund von Gesetzeslage und Hausrecht des Verlages verzichte ich ganz bewusst auf eine Wertung, ob der Haftbefehl gegen Putin eine Grundlage hat oder nicht.
Die von mir geäußerte Kritik richtet sich auch nicht gegen die Mongolei und die nicht durchgeführte Verhaftung, sondern die grundsätzliche Schwäche des IStGH aufgrund der politischen und diplomatischen Entscheidung der genannten drei Staaten, den Internationalen Strafgerichtshof gar nicht erst anzuerkennen.
Also eigentlich dürfte aus den USA gerade keine Kritik kommen, wenn man so will. Europa? Ist eine andere Geschichte. Es bleibt aber bei einer rein symbolischen Aktion. Im Grunde könnte Putin sogar "trollen" - und z.B. nach Deutschland zum offiziellen Staatsbesuch eintreffen nach der nächsten Bundestagswahl.
Wird man ihn hier verhaften? Wirklich?
Ich glaube es erst, wenn ich es sehe.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (05.09.2024 00:34).