hdwinkel schrieb am 05.09.2024 22:09:
Pearphidae schrieb am 05.09.2024 20:10:
hdwinkel schrieb am 05.09.2024 12:44:
Pearphidae schrieb am 05.09.2024 04:55:
Frank Meise schrieb am 04.09.2024 23:50:
Deutschland hat sich wirtschaftlich ins Schwert geschmissen um den alten Kameraden in der Ukraine zu helfen - man hat sich ja schon mal gut verstanden...
Da kann man aber nicht von der Mongolei erwarten, genau so wenig, wie man von Schland erwarten konnte, Waffen an das von NATO-Staaten völkerrechtswidrig angegriffene Libyen zu liefern.Aaaah... wieder mal DER Dreh: Indem man die Länder als Mitglieder der NATO definiert möchte man den Endruck erwecken, die NATO habe vermeintlich angegriffen.
Ja, einige Foristen meinen zwischen den Nationalstaaten und ihrer Mitgliedschaft in der NATO unterscheiden zu können.
Und andere reduzieren Nationalstaaten alleinig auf ihre Mitgliedschaft in der NATO. Einzelstaaten gibts für die offensichtlich nicht mehr.
Blöd nur, dass es dann gar keine NATO gäbe, denn die ist ein Bündnis aus Einzelstaaten - und wenn es keine solche gäbe, wie könnte es dann ein Bündnis geben? 🤔 Und andere reduzieren Nationalstaaten alleinig auf ihre Mitgliedschaft in der NATO. Einzelstaaten gibts für die offensichtlich nicht mehr.
Blöd nur, dass es dann gar keine NATO gäbe, denn die ist ein Bündnis aus Einzelstaaten - und wenn es keine solche gäbe, wie könnte es dann ein Bündnis geben? 🤔
Im Kosovokrieg führte die NATO als NATO einen Angriffskrieg und nicht als unabhängige Mitgliedstaaten. Übrigens einen völkerrechtswidrigen, da eine Erlaubnis des UN-Sicherheitsrates nicht vorlag.
Behauptung von jenen, die augenscheinlich keine Ahnung vom Völkerrecht haben, denn die NATO darf der Ukraine als angegriffenes Opfer gemäß Völkerrecht jederzeit sogar aktiv zu Hilfe kommen.
Selbstverständlich darf die Nato der Ukraine zu Hilfe kommen. Wer behauptet denn hier etwas anderes? Ich jedenfalls nicht.
Das war auch nicht das Thema, sondern Ihr Vorwurf, man würde einzelne Nato-Staaten unrichtigerweise mit der Nato als Ganzes identifizieren.
Offensichtlich wissen Sie nicht mehr, was Sie selbst geschrieben haben, denn Sie monierten den NATO-Einsatz im Kosovo als angeblich völkerrechtswidrig, weil es dafür (zunächst) kein UN-Mandat gab (das nachgereicht wurde).
Für einen Einsatz in der Ukraine hätte die NATO ebenfalls kein UN-Mandat. – Gemäß IHREM Gusto dürfte die NATO dann eigentlich auch nicht in der Ukraine eingreifen.
Mögen Sie mir bitte den Widerspruch in Ihren Äußerungen erläutern? Hm?
Das von Ihnen bediente Argumentationsmuster hat übrigens sogar einen Namen: Strohmann.
https://de.wikipedia.org/wiki/Strohmann-Argument
Ich finde es immer lustig, wenn Leute mit irgendwelchem Zeugs angetanzt kommen und dessen wahre Bedeutung ganz offensichtlich gar nicht kennen, weil sie es in völlig falschem Zusammenhang anbringen.
Ein UN-Mandat würde lediglich die Kosten des Einsatzes auf die Länder der UN verteilen, Das ist der ganze Unterschied. Genauso verhält es sich mit dem NATO-Einsatz in den Jugoslawienkriegen, nachdem die Serben bereits mehrere Massaker unter Zivilisten verübten. Es war der erste humanitäre Einsatz der NATO und inzwischen wurde sogar ein Mandat nachgereicht.https://de.wikipedia.org/wiki/KFOR
Aber auch sonst ist das Argument sehr konstruiert, da der jeweilige Gegner, also in diesem Fall Russland, garantiert nicht unterscheiden wird, ob er z.B. von Polen, oder doch der NATO mit dem Mitgliedsland Polen überfallen wird.
(Womit ich keineswegs andeuten will, dass Polen jemals Russland überfallen würde, aber bei bestimmten Foristen weiß man nie ...).Russland schafft es noch nicht mal die Ukrainer, in seinem Herzland abzuwehren! 🤣
Ist ein alter Hut hier. Die Forennutzer sind durchweg versierte Rhetoriker. Sofern Sie sich selbst nicht bloß stellen möchten, verzichten Sie besser auf Rhetorik-Anfänger-Spielchen.
Nebenbei ist weder die Ukraine und schon gar nicht Russland Mitglied beim IStGH. Insofern ist der IStGH offensichtlich unzuständig.
"Unzuständig"? Furchtbar, wenn ausgerechnet solche Leute, die sich als "wir sind das deutsche Volk" usw. definieren, unsere Sprache nicht mal richtig beherrschen.
Putin zu verhaften wäre ein menschenrechtswidriger Willkürakt gewesen, den russischen Präsidenten zu verhaften ein kriegerischer Akt gegen Russland.
Menschenrechtswidrig ist der Raub der ukrainischen Kinder für die der IStGH einen Haftbefehl gegen Putin erließ. Sie verteidigen im Übrigen einen Mann, der täglich mit Raketen Zivilisten und Kinder in der Ukraine umbringen lässt.