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  • Russischer Hacker

mehr als 1000 Beiträge seit 29.05.2017

Völkerrecht: Prinzip der Territorialen Integriät und Selbstbestimmungsrecht

Die spanische Regierung beruft sich auf die spanische Verfassung und das Prinzip der Territorialen Integrität.

So drohte die spanische Verteidigungsministerin María Dolores de Cospedal offen mit dem Einsatz des Militärs und der paramilitärischen Guardia Civil. Die seien dazu da, "die Souveränität und Unabhängigkeit Spaniens zu garantieren und die territoriale Integrität zu verteidigen".

https://www.heise.de/tp/news/Katalonien-Sofortige-Unabhaengigkeit-nach-Referendum-3764081.html

Nun die spanische Verfassung ist genauso wenig ein Gegenstand des internationalen Völkerrechts wie etwa die Verfassung Nordkoreas oder die Verfassung Saudi-Arabiens.

Was die Territoriale Integrität angeht:

Wikipedia:

Territoriale Integrität oder territoriale Unversehrtheit ist ein Begriff aus dem Völkerrecht und bezeichnet die Unverletzlichkeit des Hoheitsgebietes (Territorium) und der Grenzen souveräner Staaten. Der Anwendungsbereich des Prinzips der territorialen Integrität ist auf die Beziehungen zwischen Staaten beschränkt.

Wir haben es hier aber nicht mit Beziehungen zwischen Staaten zutun, sondern mit einem innerstaatlichen Konflikt zwischen der Autonomieregion Katalonien, welche die Unabhängigkeit anstrebt und dem Zentralstaat Spanien, welches gerne ganz bleiben möchte.

Daraus folgt —> Spanien hat eigentlich gar keinen Anspruch darauf seine Territoriale Integrität gegen Katalonien zu verteidigen. Weil Katalonien kein anderer Staat ist. Dies hat der Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag in seinem Gutachten vom 22. Juli 2010 festgestellt.

Auch aus dem von einigen Beteiligten angeführten Prinzip der territorialen Integrität folgt nach Auffassung des IGH kein Verbot von Unabhängigkeitserklärungen. Dieses Prinzip finde nur in den zwischenstaatlichen Beziehungen, nicht aber im innerstaatlichen Bereich Anwendung.

https://www.bundestag.de/blob/191664/b14ce4e8a3e1f73a92fe9d9b5aa99d30/kosovo-data.pdf

Katalonien dagegen, hat einen völkerrechtlichen Anspruch auf Selbstbestimmung.
Dies folgt aus der Internationalen Konvention der Vereinten Nationen über bürgerliche und politischen Rechte von 1966. (ICCPR), welche auch von Spanien ratifiziert worden ist.

darin heißt es:

Artikel 1
(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.

(3) Die Vertragsstaaten, einschließlich der Staaten, die für die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhand gebieten verantwortlich sind, haben entsprechend den Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu fördern und dieses Recht zu achten.

Katalonien entscheidet also darüber ob es unabhängig sein möchte oder nicht und nicht Spanien. Und Spanien, hat das Selbstbestimmungsrecht Kataloniens zu achten und es zu fördern.

Im vorliegendem Text heißt es:

Aus der EU kommen, vornehmlich von Deutschland und Frankreich, die Signale, dass die rechte PP-Regierung unterstützt wird. Kritik am Vorgehen der spanischen Regierung wird hingegen nicht geäußert.

Deutschland und Frankreich sind im Gegensatz zu Katalonien sehr wohl andere Staaten und wenn sie Partei ergreifen, verletzen beide das Völkerrecht weil Eingriffe in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, laut Art. 2 Ziff. 7. der UN-Charta grundsätzlich nicht zulässig sind.

http://www.unric.org/de/charta

Frau Merkel wäre gut beraten ihre Raute zu machen, Füße still zu halten und sich aus den Problemen Spaniens rauszuhalten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Merkel-Raute

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.10.2017 03:39).

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