Ansicht umschalten
Avatar von kivan
  • kivan

mehr als 1000 Beiträge seit 22.01.2006

Re: Rechtliche Grundlage

Semsemnamm 04 schrieb am 12.09.2024 13:19:

kivan schrieb am 06.09.2024 19:30:

Reicht das?

Nein.

Was hier nämlich fehlt ist die völkerrechtliche Grundlage. Der UN-Menschenrechtsrat hat sich dazu auch sehr klar geäußert.

"...fordert die Abschaffung solcher Maßnahmen, da sie gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Normen und Grundsätze für friedliche Beziehungen zwischen den Staaten verstoßen.

[...]

Sanktionen führten zu "schwerwiegenden Verletzungen der Menschenrechte der betroffenen Bevölkerungsgruppen", mit "besonderen Konsequenzen für Frauen, Kinder, sowie Jugendliche, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen".

Das Dokument zitiert zahlreiche frühere Resolutionen der Generalversammlung und des Menschenrechtsrates sowie Berichte des Hochkommissariats für Menschenrechte, die einseitige Sanktionen ebenfalls verurteilten."

https://amerika21.de/2023/04/263482/un-menschenrechtsrat-gegen-sanktionen

Na, das Dokument haben aber einige Staaten unterschrieben, die profunde Kenntnis in Verletzung grundlegender Menschenrechte haben.

Bewerten
- +
Ansicht umschalten