1Hz schrieb am 03.03.2022 01:59:
Schweigen ist noch längst keine Zustimmung. Dafür braucht es konkludentes Handeln. Können Sie das am Beispiel Chinas darstellen?
Der Begriff des konkludentes Handeln ist doch ein sehr deutsches Konstrukt.
Im Common Law Bereich gibt es Acquiescence
https://de.wikipedia.org/wiki/Acquiescence
was auch als schweigende Zusimmung definiert wird. Da das internationale Völkerrecht in der heutigen Form doch sehr stark durch die westlichen Staaten geprägt wurde, wird es wohl eher diese Sichtweise sein.
Da müsste man wahrscheinlich Annalena fragen - die weiss das.