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  • venice12

mehr als 1000 Beiträge seit 20.09.2015

Alle Jahre wieder

UN-RESOLUTION 67/154 vom 20. Dezember 2012:

" Verherrlichung des Nazismus: Unzulässigkeit bestimmter Praktiken, die zum Schüren
zeitgenössischer Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der Fremdenfeindlich-
keit und damit zusammenhängender Intoleranz beitrage"

Dagegen: Kanada, Palau, Vereinigte Staaten von Amerika
https://www.un.org/depts/german/gv-67/band1/ar67154.pdf

UN-RESOLUTION 68/150 18. Dezember 2013:
" Bekämpfung der Verherrlichung des Nazismus und anderer Praktiken, die zum
Schüren zeitgenössischer Formen des Rassismus, der Rassendiskriminierung, der
Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz beitragen"

Dagegen: Kanada, Kiribati, Palau, Vereinigte Staaten von Amerika.
https://www.un.org/depts/german/gv-68/band1/ar68150.pdf

2014:

"Combating glorification of Nazism and other practices that
contribute to fuelling contemporary forms of racism, racial
discrimination, xenophobia and related intolerance"

Dagegen: Kanada, Ukraine, USA

https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/N14/604/26/PDF/N1460426.pdf?OpenElement

https://www.heise.de/tp/features/Die-neue-Teilung-der-Welt-3368624.html

Regelmäßige Enthaltungen: alle EU-Länder (auch schon VOR 2014), denn man kann ja keinesfalls mit diesem "Racket-Staat" stimmen, in dem nicht nur über 160 Nationalitäten/Ethnien, sondern auch die Anhänger zahlreicher Religionen friedlich zusammenleben.

Dagegen schaue man sich mal die Rechtslage und die juristische/politische/soziale Praxis bei den Gegnern der o.g. Resolutionen an. Zwar versichert man uns pausenlos, daß es UNSERE freiheitlich-demokratischen Werte seien, die in der Ukraine gegen den "Racket-Staat" verteidigt würden, aber diese Behauptung wird weder durch die Rechtslage noch die Praxis gedeckt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.06.2022 10:18).

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