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  • Sayko

683 Beiträge seit 26.10.2014

Naiver Artikel

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Da die Arbeitgeber eine solche Zusage nur selten abgeben, ist es einfach, die Kostenübernahme aus diesem Grund abzulehnen, weshalb die Chancen auf eine neue Erwerbstätigkeit z.B. durch das Erlernen von zusätzlichen Programmiersprachen, Softwareprogrammen oder anderen Qualifikationen sinken bzw. gleich schlecht bleiben. Für ALG II-Bezieher stehen zudem seit längerem weniger Gelder für Qualifikationsmaßnahmen zur Verfügung, Gelder werden stattdessen in die Verwaltung investiert.
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Bzw. dieser Punkt ist ziemlich naiv dargestellt und schon mal gar nicht ein Trick. Wenn es ein Trick wäre, wäre es ja wenigstens bemerkenswert und man hätte einen Misstand aufgedeckt. Nein, es gehört zum Gesetz. Es ist Teil des Willens des Gesetzgebers. Zum Mitschreiben: "Das Sgb II kennt keinen Berufsschutz!" und es ist nicht im Sinne des Sgb II den Arbeitslosen qualifikatorisch hochzuleveln, zumindest nicht in erster Linie, ggf. in dritter Linie. Alo > Helfermarkt ist viel stärker ausgeprägt.

§2 (1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. (...) Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person eine ihr angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.

Und es ist auch kein Zufall, dass der Grundsatz des Forderns ganz oben im Sgb II ist. Der Grundsatz des Förderns kommt an 14. Dies ist eine Wertung der Priorität.

Der Geist des Sgb II will ganz woanders hin. Wenn Geld ausgegeben wird, dann nur mit der Absicherung, dass da auch was quasi kausal entwickelt und ein Arbeitsvertrag geschlossen wird. Also wenn überhaupt, dann Förderung von Qualifikation.

Und das darf man nicht mit dem Sgb III mischen. Und BITTE liebe Harzt IV Kritiker, macht eure Hausaufgaben, sonst ist das wie immer ein zahlloser Tiger.

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